Kanzlei Dr. Reinhard Nacke
Mieterstromrecht
Zur Energiewende im eigenen Haus
Seit einigen Jahren bietet Ihnen das Mieterstrommodell die umweltfreundliche Möglichkeit zur Teilhabe an der bundesdeutschen Energiewende, wenn Sie Eigentümer von Dachflächen eines Mietobjektes sind. Sie produzieren Strom, der im Haus verbraucht wird, statt ihn zu Schleuderpreisen ins Netz einzuspeisen. Sie werden der alleinige Stromversorger für Ihre Mieter.
Die Sonne schreibt keine Rechnung, was in Zeiten stark steigender Energiepreise ständig mehr wert wird. Dies auch deswegen, weil die durch hohe Energiepreise gebeutelten Mieter ebenfalls von dem von Ihnen produzierten Strom finanziell profitieren. Das wiederum stärkt die Treue der Mieter zum Mietobjekt.
Die rechtlichen Vorgaben für die Implementierung erweisen sich jedoch für viele Eigentümer als komplex und schwer überschaubar. Professionelle Assistenz wird im Markt angeboten. Bei näherer Betrachtung sind die Anbieter in der Regel nur an großen Objekten interessiert. Ferner verfügen sie häufig nicht über einen juristischen Hintergrund.
Die Kanzlei Dr. Nacke bietet Ihnen juristisch fundierte Beratung bei Einrichtung eines Mieterstrommodells und bei im Rahmen des Betriebs auftretenden Fragen. Themen sind insbesondere:
- Vertragsprüfung und -gestaltung betreffend Solaranlagen, Stromspeicher und Ladestationen
- Regulatorische Registrierungserfordernisse des Mieterstrommodells
- Verträge mit Stromversorgern und Netzbetreibern
- Stromlieferungsverträge mit Mietern
- Steuerrechtliche Behandlung
